Klassenfahrten sind ein wichtiger Bestandteil des Schuljahres, doch die Finanzierung kann für viele Familien eine Herausforderung darstellen. Neben vorausschauender Planung und Organisationstalent erfordert eine Reise in erster Linie Geld. In diesem Artikel werden wir verschiedene Möglichkeiten zur Finanzierung und Wege vorstellen, einen Zuschuss zur Klassenfahrt zu erhalten. Die Möglichkeiten, die Kosten in den Griff zu bekommen, sind dabei so vielfältig wie spannend.
Die Kunst der Eigeninitiative: Kreative Wege zur Finanzierung der Klassenfahrt
Einige der spannendsten Ideen, die Klassenfahrt durch kreative Eigeninitiative zu ermöglichen, liegen in der aktiven Beteiligung der Schüler an der Finanzierung. Traditionelle Methoden wie Kuchenbasare, Floh- und Weihnachtmärkte sind hier eine so beliebte wie bewährte Möglichkeit, Gelder einzusammeln. Diese Aktivitäten fördern dabei nicht nur den Teamgeist, sondern ermöglichen es den Schülern auch, ihre Fähigkeiten in Organisation und Kommunikation zu entwickeln.
Besonders ambitionierte Schulklassen inszenieren auch schon mal eine Theateraufführung. Mit einem kleinen Obulus für den Eintritt und einem etwas größeren für gereichte Getränke und Häppchen. Auf diesem Weg kann ein ordentlicher Zuschuss zur Klassenfahrt zusammenkommen.
Auch mit Fundraising und Crowdfunding können erfolgreich Mittel akquiriert werden. Beim Crowdfunding nutzen die Schüler Online-Plattformen, um über eine Kampagne, in der Ziele und Pläne präsentiert werden, um einen Zuschuss zur Klassenfahrt zu bitten. Beim Fundraising hingegen organisiert die Klasse Spendenaktionen wie beispielsweise Sponsorenläufe oder Benefizveranstaltungen, um Geld einzuwerben. Das Freiburger Startup FUNDMATE unterstützt seit einigen Jahren junge Menschen beim Fundraising für diverse Projekte. Wie genau das funktioniert, haben wir in diesem Artikel ausführlich erläutert.
Mit Fantasie, Teamgeist und Ehrgeiz sind den Geschäftsideen, um Gelder zu generieren, praktisch keine Grenzen gesetzt.
Finanzierung aus dem Bundesprogramm „Bildung und Teilhabe“
Da Klassenfahrten unter die Schulpflicht fallen, erhalten einkommensschwache Familien staatliche Unterstützung. Für Kinder im Bürgergeld-, Sozialhilfe-, Kinderzuschlags- und Wohngeldbezug werden die Kosten für alle Klassenfahrten und Schulausflüge komplett vom Staat übernommen. Über das Bildungs-und Teilhabepaket des Bundes können die Gelder mit einem unkomplizierten Antrag abgerufen werden. Auch Familien, die keine Sozialleistungen beziehen, aber möglicherweise allein aufgrund der Kosten für die Klassenfahrt temporär hilfebedürftig werden, können ihren Sonderbedarf vom Jobcenter prüfen lassen. Die Details dazu sind in diesem Beitrag beleuchtet.
Hilfe durch den Förderverein
An vielen Schulen existiert ein Förderverein, in dem sich Eltern, Lehrer, Ehemalige und andere Unterstützer karitativ für die Belange von Schülern engagieren. Schulfördervereine gehören, neben Stiftungen, Sponsoren und Privatpersonen, in Deutschland zu den wichtigsten Drittmittelgebern für Schulen.
Die Fördervereine unterstützen Schüler, deren Eltern die Finanzierung einer Klassenfahrt nicht alleine stemmen können. Über die Höhe des Zuschuss für die Klassenfahrt wird dabei meist vom Einzelfall abhängig, nach Offenlegung der finanziellen Mittel, entschieden. Existiert kein Förderverein, können sich in Not geratene Eltern auch vertrauensvoll an den Elternbeirat der Schule wenden.
Finanzierung über eine Stiftung oder den DRK-Kinderhilfsfond
Es existieren verschiedene Stiftungen, die Klassenfahrten fördern. Als Beispiel sei hier die Josef Schörghuber-Stiftung genannt, welche sich für Kinder aus sozial schwachen Familien in München einsetzt. Seit Gründung im Jahr 1995 wurde mit einer Millionensumme bereits mehr als 100.000 Kindern die Teilnahme an Freizeitangeboten und Klassenfahrten ermöglicht. Die Bedürftigkeit bemisst sich dabei nach dem Einkommen der Eltern.
Stiftungen bezuschussen aber auch Schulfahrten, ohne das eine Bedürftigkeit vorliegt. Wenn die Klassenfahrt geschichtliche oder politische Hintergründe hat, lohnt eine Anfrage bei Stiftungen, die sich dazu einschlägig inhaltlich und finanziell engagieren. Eine proaktive Recherche kann hier auf jeden Fall nützlich sein. Über die Online-Stiftungssuche des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen lassen sich so alle Stiftungen im eigenen Bundesland recherchieren.
Die Wohlfahrtsverbände haben sich aus der finanziellen Unterstützung von Schulfahrten größtenteils zurückgezogen. Allerdings bietet das Deutsche Rote Kreuz einen Zuschuss zur Klassenfahrt aus seinem DRK-Kinderhilfsfond an. Entsprechende Anfragen sollten über die Kreis- und Landesverbände gestellt werden. Der DRK-Landesverband Sachsen beispielsweise gewährt über seinen Kinderhilfsfond Kindern, Jugendlichen und deren Familien in akuten Notsituationen unkomplizierte, finanzielle Hilfe. Die Förderhöhe beträgt hier 100% für Einzelfallförderung und 90% bei Projektförderung, die Gesamtsumme darf dabei 3.000 bzw. 5000 Euro nicht überschreiten.
Zuschüsse auf Kommunal- und Landesebene
Auch über die Kommunen und Länder ist oft ein Zuschuss zur Klassenfahrt zu bekommen. Um ein paar Beispiele zu nennen:
Bürger der Stadt Wünneberg erhalten im Rahmen der Leistungen des Familienpasses für die Finanzierung einer Klassenfahrt 40,00 Euro.
Die StädteRegion Aachen gewährt einen Zuschuss zur Klassenfahrt für hilfsbedürftige Schüler der Primarstufe sowie der Sekundarstufe I und II. Voraussetzung: Die Eltern können die Kosten nicht alleine aufbringen und beziehen keine Leistungen über das BuT-Paket.
Das Land Sachsen-Anhalt beteiligt sich zur finanziellen Entlastung kinderreicher Familien an den Kosten einer Klassenfahrt. Anspruchsberechtigt sind Eltern und Erziehungsberechtigte, die mit drei oder mehr Kindern in einem Haushalt leben. Wenn das dritte oder jedes weitere Kind an einer mehrtägigen Schulfahrt teilnimmt, gibt es eine Förderung von 100 Euro.
Über den Bürgerservice der Städte oder Landkreise lassen sich in Eigeninitiative weitere Fördermöglichkeiten recherchieren. Ein kurzer Anruf sollte hier unkompliziert erste Ergebnisse liefern.
Zuschüsse für Klassenfahrten nach Berlin, Brüssel und Straßburg
Der Bundesrat gewährt Schüler- und Jugendgruppen, die den Bundesrat im Rahmen der politischen Bildung besuchen, Zuschüsse zu den Fahrkosten. Voraussetzung: Die Schulklasse gehört der 9. oder einer höheren Jahrgangsstufe an. Die Gewährung eines Fahrkostenzuschusses ist hier aber nur möglich, wenn die Schüler an einer Informationsveranstaltung des Bundesrats und zusätzlich an einer weiteren politischen Informationsveranstaltung in Berlin teilnehmen.
Für die Berechnung des Fahrkostenzuschusses werden fiktive Fahrkosten in Höhe von 4 Cent je Kilometer und Person für die Strecke vom Heimatort nach Berlin und zurück angenommen. Die Berechnung erfolgt dabei auf Basis von Straßenkilometern unabhängig vom tatsächlich genutzten Verkehrsmittel. Von der errechneten Summe wird ein Eigenanteil von 10,00 Euro pro Person abgezogen. Beispiel: Für eine Klassenfahrt von Frankfurt nach Berlin und zurück steht hier eine Strecke von 1088 Kilometern zu Buche. Abzüglich des Eigenanteils ergibt sich daraus ein Zuschuss von 33.50€ pro Schüler. Die genauen Details sind HIER nachzulesen.
Weiterhin können sich Schülergruppen von einem Mitglied des Deutschen Bundestages zu einem Plenar- oder Informationsbesuch nach Berlin einladen lassen. Jeder Abgeordnete verfügt über ein Budget für Fahrtkostenzuschüsse für Besucher aus dem eigenen Wahlkreis. Gleiches gilt für Klassenfahrten nach Brüssel und Straßburg. Für Fahrten zu den beiden Hauptsitzen der Europäischen Union besteht die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung beim jeweiligen Abgeordneten des Europäischen Parlaments zu beantragen. HIER und HIER kann sich die Klasse weitere Informationen dazu einholen.
Bitte beachten:
Für das Kalenderjahr 2025 beginnt die Frist zur Antragstellung auf Fahrkostenzuschuss in wenigen Tagen!
Im Zeitfenster vom 17. bis 30. September 2024, 15.00 Uhr, müssen die Anträge auf Fahrkostenzuschuss für 2025 eingereicht werden!
Die Anträge können ausschließlich im elektronischen Verfahren online gestellt werden. Dafür wird im festgelegten Zeitraum HIER eine Eingabemaske bereitgestellt. Die Zuschüsse werden dann nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und nach festgelegten Länderquoten vergeben. Gehen mehr Anmeldungen ein als Mittel zur Verfügung stehen, entscheidet ein Zufallsgenerator.
Nach Auswertung der Anträge erhalten die berücksichtigten Gruppen eine Terminbestätigung, ein Antragsformular und ein Formular für das Gesamtprogramm, das ausgefüllt und unterschrieben zurückgesendet werden muss.
Fördermöglichkeiten für Gedenkstättenfahrten
Bund und Länder fördern Fahrten zu Gedenk- und Erinnerungsorten politischer Gewaltherrschaft. Die Zeit des Nationalsozialismus beispielsweise ist nach wie vor integraler Bestandteil der politischen und historischen Bildung. Aber auch Fahrten zu Stätten, an denen der Geschichte der deutschen Teilung und des DDR-Unrechts gedacht wird, werden bezuschusst. Die Ziele können dabei im Inland und im europäischen Ausland liegen. Schulklassen, die einen Gedenkstättenbesuch während der Klassenfahrt einplanen, profitieren von der entsprechenden Förderkulisse.
Zwei Beispiele dazu: Das Bildungsministerium Mecklenburg-Vorpommerns bezuschusst Gedenkstättenfahrten ab Jahrgangsstufe 7 mit 500€ pro Schulklasse. Niedersachsen fördert über die Stiftung Niedersächsische Gedenkstätten Gruppenfahrten mit einen Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der Fahrtkosten, abhängig von der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel.
Die Bundeszentrale für Politische Bildung hat eine umfangreiche Liste zur Förderung von Gedenkstättenfahrten, geordnet nach Bundesländern, veröffentlicht.
Bilaterale Fördermittel
Zuallererst muss hier das Erasmus+ Programm genannt werden. Erasmus+ ist das EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport in Europa. Über Erasmus+ wird die schulische, berufliche und persönliche Entwicklung von Menschen in Europa gefördert. Für das Programm ist seit 2020 ein Budget in Höhe von 26,2 Mrd. € veranschlagt. Förderfähig sind Aktivitäten für Schülerinnen und Schüler, wie der Austausch von Schülergruppen, worunter selbstverständlich auch Klassenfahrten fallen. Anträge können nicht von Einzelpersonen sondern nur von Einrichtungen gestellt werden. Welche Aktivitäten gefördert werden, hängt davon ab, ob sich die Schule akkreditieren lässt, eine Partnerschaft oder ein Kurzzeitprojekt beantragt oder sich an einer Kooperationspartnerschaft beteiligt. Für die meisten Schulen ist die Akkreditierung die erste Wahl. Sobald das geschehen ist, können bis 2027 auf einfache Weise Erasmus-Fördermittel angefordert werden.
Auch bei Jugendaustauschprojekten der Jugendwerke mit Frankreich, Polen, Tschechien, Griechenland, Israel und der Russischen Föderation gibt es spezielle Fördertöpfe zur Finanzierung einer Klassenfahrt. Alle Informationen zu Rahmenbedingungen, Antragsformularen sowie Beratung gibt es bei den entsprechenden Jugendwerken oder Koordinierungsstellen. HIER und HIER finden interessierte Eltern, Schüler und Lehrer weitere Informationen dazu.
Um auch hier ein Beispiel zu geben: Das DFJW fördert deutsch-französische Schulprojekte. Dazu gehören Schul- und Schüleraustausch, verschiedene Begegnungen am Ort der jeweiligen Partner oder s. g. Drittortbegegnungen. Das DFJW gewährt den Einrichtungen in Abhängigkeit von der jeweiligen geografischen Entfernung einen Zuschuss zu den Reisekosten für maximal 35 Schüler. Die Mindestdauer einer Begegnung beträgt dabei 4 Tage.
Abschließend lässt sich festhalten, dass die Zuschüsse zur Finanzierung einer Klassenfahrt, sofern sie nicht von Behörden stammen, oftmals recht überschaubar ausfallen. Doch wie so oft im Leben, führen auch viele kleine Schritte zum Ziel. Und viele kleine Zuschüsse machen eine Klassenfahrt am Ende zu einem großen Erlebnis.